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Produktratgeber Umwelt

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung

Mit den nachstehend aufgeführten Informationen geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Vorschriften und Vorgaben zur gesetzeskonformen Lagerung von gewässergefährdenden und entzündbaren Flüssigkeiten.

So lagern Sie entzündbare und gewässergefährdende Flüssigkeiten vorschriftsmäßig

Bitte beachten Sie generell die für Sie verbindlichen landesspezifischen Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze bezüglich Zulassungen, vorgeschriebenem Auffangvolumen etc.

Aufstellung und Lagerung von Auffangwannen

Zum Schutz des Grundwassers müssen Behälter, in denen entzündbare oder gewässergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein.
Auffangwannen dürfen nur auf regengeschützten, ebenen Flächen aufgestellt werden. Nach deutschen Vorschriften und Gesetzen muss eine Auffangwanne den Inhalt des größten Behälters, mindestens jedoch 10 % der eingelagerten Menge, aufnehmen können.

Beispiel
Lagerung von 2 Fässern à 200 Liter

  • Gesamt-Lagermenge = 400 Liter, davon 10 % = 40 Liter
  • größtes Gebinde = 200 Liter

Erforderliches Wannenvolumen = 200 Liter

Achtung!
In Wasserschutzgebieten (soweit Lagerung zugelassen) muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden können.

Stahl-Auffangwannen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 sowie gewässergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 4.

PE-Auffangwannen zur Lagerung gewässergefährdender Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 4. In Deutschland zur Lagerung von entzündbaren Medien nicht zugelassen.

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung wt$

Beständigkeit der Werkstoffe

Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich sichergestellt sein. Hierfür ist der Anwender verantwortlich. Bitte beachten Sie immer die Beständigkeitslisten und Gefahrstoffdatenblätter des zu lagernden Mediums.

Tipp
Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werkstoff meist dem Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen.

Einstufung / Kennzeichnung Gewässergefährdende Flüssigkeiten

Gefahrstoffsymbole für gewässergefährdende Flüssigkeiten

BISHER nach WHG (bis 30.11.2010)

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung wt$

Einstufung: stark wassergefährdend | R-Satz: - | Gefahrenkategorie: WGK3
Einstufung: wassergefährdend | R-Satz: R 50, R 50/53, R 51/53 | Gefahrenkategorie: WGK2
Einstufung: schwach wassergefährdend | R-Satz: R 52/53, R 53 | Gefahrenkategorie: WGK1

NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 677

Einstufung: akut wassergefährdend | H-Satz: H 400 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 410 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 411 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 412 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3

Einstufung: chronisch wassergefährdend | H-Satz: H 413 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 4

Einstufung / Kennzeichnung Entzündbare Flüssigkeiten

Gefahrstoffsymbole für entzündbare Flüssigkeiten

BISHER nach GefstoffV (bis 30.11.2010)

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung wt$

Einstufung: hochentzündlich | Kriterien: Flammpunkt < 0 °C Siedepunkt < 35 °C | R-Satz: R 12

Einstufung: leichtentzündlich | Kriterien: Flammpunkt < 21 °C | R-Satz: R 11, R 15, R 17

Einstufung: entzündlich | Kriterien: Flammpunkt > 21 °C < 35 °C | R-Satz: R 10

NEU nach GHS / REACH (Umsetzung ab 01.12.2010)

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 675

Einstufung: extrem entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt < 35 °C | H-Satz: H 224 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 1

Einstufung: leicht entzündbar | Kriterien: Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 35 °C | H-Satz: H 225 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 2

Einstufung: entzündbar | Kriterien: Flammpunkt > 23 °C < 60 °C | H-Satz: H 226 | Gefahrenkategorie: GHS-Kategorie 3

Weitere Gefahrstoffsymbole nach GHS

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 673

Ätzend C

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 679

Giftig T

Sehr Giftig T+

Alle Angaben gelten ausschließlich für Deutschland, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Beachten Sie generell die für Ihr Land gültigen Vorschriften. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde.

Leitsystem Gefahrstofflagerung

Um Ihnen die Auswahl des für Ihre Anwendung richtigen Produktes zur Gefahrstofflagerung zu erleichtern, haben wir bei den entsprechenden Produkten ein Leitsystem Gefahrstofflagerung integriert:

Bezüglich der zulässigen Eignung und Beständigkeit sind die Gefahrstoffsymbole der vorrangig zu lagernden Medien abgebildet (diese Symbole finden Sie auch auf Ihren Gefahrstoff-Gebinden).

Bezüglich der Zulassung ist das Logo des entsprechenden Prüfzertifikates abgebildet.

Zulassungen

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 646
Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 711

US-Amerikanische Prüfzertifikate

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 665

Environmental Protection-Agency

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 692

Occupational Safety & Health Agency National Fire Protection Agency

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 724

Uniform Fire Code

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung 669

Factory Mutual (unabhängige Testagentur)

Erklärung der verwendeten Begriffe und Abkürzungen

ADR / RID
Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene


BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung


DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik


GGVSEB
Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


GHS
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffen und Gemischen).

IBC / KTC
Intermediate Bulk-Container / Kubischer Tank-Container
International zugelassenes Großpackmittel für flüssige Gefahrgüter.


StawaR
Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter


TRbF
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten


TRG
Technische Regeln für Druckgase


ADR / RID
Vorschriften zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene


ÜHP
Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung des Produkts durch ein anerkanntes Institut