Die wichtigsten Fakten für Unternehmen
5 Fragen zum Arbeitsschutz bei großer Hitze
Die Sonne brennt vom Himmel? Gute Nachrichten für alle, die die warmen Temperaturen genießen können. In Büros, Lagern und Maschinenhallen hingegen ist Wärme weniger willkommen. Denn in einem heißen, stickigen Umfeld wird das Arbeiten schnell zur Mühsal – und kann die Gesundheit ernsthaft beeinträchtigen.
Gegenüber seinen Arbeitnehmern steht der Arbeitgeber in einer Fürsorgepflicht. Das bedeutet: Ein Unternehmer muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu schützen. Dazu gehört:
- die Belastung durch Hitze am Arbeitsplatz zu erfassen und zu bewerten
- die bestehenden Arbeitsvorschriften zu kennen und umzusetzen
- die Mitarbeiter im Fall von hohen Temperaturen über das korrekte Verhalten und Schutzmaßnahmen zu informieren
Wie Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen sollen, regeln diverse Gesetzestexte. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor und beantworten Ihre Fragen zur Rechtslage bei hochsommerlichem Wetter.
Hitzealarm? Diese gesetzlichen Vorschriften gelten
Im Kampf gegen schweißtreibende Temperaturen haben Unternehmen das Gesetz auf ihrer Seite. Mehrere Rechtstexte regeln den Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz und geben Hinweise auf einzuleitende Maßnahmen. Zusätzlich hat auch der Betriebs- und Personalrat ein Wort mitzureden, wenn es um den konkreten Hitzeschutz in Büro oder Werkstatt geht.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Dieses allgemeine Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Bis auf wenige Ausnahmen (Hauspersonal, Seeschifffahrt) gilt das Arbeitsschutzgesetz für die Beschäftigten aller Betriebe.
Es verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass möglichst keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht bzw. die verbleibende Gefährdung auf ein Minimum reduziert wird. Was das genau bedeutet, erfahren Unternehmer aus diesem Gesetzestext nicht.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Etwas konkreter auf das Thema Temperatur bezieht sich die Verordnung für Arbeitsstätten, die dem Arbeitsschutzgesetz untergeordnet ist. Sie legt fest, dass in Arbeits- und Pausenräumen ein gesundheitlich zuträgliches Klima herrschen muss. Besonders berücksichtigen muss der Arbeitgeber, ob durch körperliche Aktivität oder die durchgeführten Arbeiten zusätzliche Wärme erzeugt wird.
Technische Regel für Arbeitsstätten - Raumtemperatur (ASR A3.5)
Genaue Richtwerte findet man jedoch erst in den Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur”. Nach Ziffer 4.2 Abs. 3 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Um dies zu gewährleisten, werden Unternehmen angehalten, Sonnenschutzsysteme zu verwenden. Bei höheren Temperaturen verpflichtet die Regelung den Arbeitgeber, weiter Maßnahmen zu ergreifen.
Betriebs- und Personalrat
Keiner der genannten Rechtsbestimmungen schreibt dem Arbeitgeber vor, mit welchen Maßnahmen genau er bei Hitze gegensteuern muss. Daher kommt dem Betriebs- und Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Beide beraten die Unternehmensleitung bei der Planung und Umsetzung kühlender Maßnahmen.
Arbeitnehmerschutz bei Hitze: Die wichtigsten Antworten für Unternehmen
Welche Temperaturen sind in Innenräumen zulässig?
- Bis 26 °C ist alles im grünen Bereich. Dies gilt als Obergrenze eines gesundheitlich zuträglichen Klimas nach Arbeitsstättenverordnung.
- Wird im Arbeitsraum eine Lufttemperatur von 30 °C überschritten, so muss der Arbeitgeber aktiv gegen die Hitze angehen.
- Ab 35 °C gilt ein Arbeitsraum als unzumutbar. Jetzt helfen nur noch technische Einrichtungen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung.
Wie warm darf es beim Arbeiten im Freien sein?
Im Freien sind die Beschäftigten Umwelteinflüssen noch direkter ausgesetzt als in Arbeitsräumen. Temperaturen und Beschattung ändern sich hier häufig. Hinzu kommt, dass Arbeiten unter freiem Himmel oft mit körperlich belastenden Tätigkeiten einhergeht.
Diese Faktoren muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdunsgbeurteilung im Blick behalten. Das Befinden der Beschäftigten muss überwacht werden, um flexibel auf die Witterungsverhältnisse reagieren zu können. Eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze für Außentemperaturen gibt es nicht.
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Hitzefrei?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei. Das gilt auch, wenn Unternehmen die für heiße Tage festgelegten Bestimmungen nicht einhalten.
Dennoch hat jeder Mitarbeiter das Recht, sich aus einer unmittelbar die Gesundheit gefährdenden Situation zu entfernen. Außerdem kann die zuständige Behörde Schutzmaßnahmen bei Hitze anordnen, sollte ein Unternehmen diese nicht eigenständig ergreifen.
Gibt es Sonderfälle, die Unternehmen beachten müssen?
Als Arbeitgeber ist es Ihre Verantwortung, Ihre Mitarbeiter vor Hitzeschäden zu bewahren. Dazu gehört auch, auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmer zu achten. Dazu zählen unter anderem:
- Jugendliche
- Ältere
- Werdende und stillende Mütter
- Durch Krankheit oder körperliche Einschränkungen Vorbelastete
- Schwer körperlich Arbeitende, z. B. im Lager
- Arbeitende an hitzeerzeugenden Maschinen, z. B. in Fertigungshallen
Hitzeperioden stellen eine Belastung für Ihre Mitarbeiter dar, die nicht unterschätz werden darf. Daher sollten Sie die Vorschriften kennen und anwenden. Mit gezielten Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes steht einem produktiven Sommer in Ihrem Betrieb nichts im Wege.
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