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Labor-Wägetisch mit Marmor-Wiegeplatteneinlage 450 x 450 mm

schwingungsabsorbierendes, innenliegendes Stahlrohrgestell

Zur Aufstellung von Analysewaagen und Messgeräten - für präzisere Messergebnisse. Selbst bei Berührung verändert sich Kalibrierung der Waage nicht.
Berührungsgeschützte Tischkonstruktion mit entkoppeltem, schwingungsabsorbierendem, innenliegenden Stahlrohrgestell. Marmor-Wiegeplatteneinlage 450 x 450 mm mit Dämpfung. Verkleidung aus melaminharzbeschichteten Spanplatten, lichtgrau RAL 7035.

Produktinformationen

Technische Daten

Gestellausführunginnenliegendes Stahlrohrgestell, Verkleidung aus melaminharzbeschichteten Spanplatten
GestellmaterialStahlrohr
Gestellfarbelichtgrau RAL 7035
PlattenartSpanplatte, melaminharzbeschichtet
Plattenfarbelichtgrau RAL 7035
Gesamttiefemm750
Tischhöhemm743

Qualitätsvorteile

  • GP074D-01

Artikel

Nr.Gesamtbreite (mm) LFZPreis / Stück
880 407900bis 2 Wochen1.135,00 €
880 4081200bis 2 Wochen1.185,00 €

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Zusatzinformationen

  • Planungsablauf für Laboreinrichtungen

    Planungsablauf für Laboreinrichtungen


    Planungsablauf für Laboreinrichtungen


    Planungen von Laboratorien sollten wenn möglich von Innen nach Außen erfolgen! Dies bedeutet, dass zuerst die Laboreinrichtung geplant wird, danach der Raum und die Haustechnik und zuletzt das Gebäude. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Einrichtung an den Arbeitsabläufen und den Erfordernissen der Nutzer orientiert.


    In einem Lastenheft werden nachstehende Daten ermittelt und Fragen erörtert:


    - Art und Häufigkeit der Arbeitsablabläufe
    - Flächen für Versuchsablaufe
    - Anzahl der im Labor beschäftigten Personen
    - Anzahl der Auswerte-/Schreibplätze
    - Gerätebedarf
    - Welche Chemikalien, Verbrauchsmaterialen, Hilfsstoffe sind erforderlich?
    - Erforderliche Sanitär - und Elektromedien mit Qualitätsangabe
    - Stauraumbedarf
    - Wie erfolgt die Logistik im Laborbau
    - Entsorgung von Chemikalien
    - Anzahl der erforderlichen Räume, Nebenräume und Sozialräume



    Danach wird das genehmigte Lastenheft in ein Raumbuch eingearbeitet, in dem eine quantitative und qualitative Festlegung zum Laborraum und der Laboreinrichtung getroffen wird.


    Notwendig ist eine genaue Definition der Schnittstellen:



    Sanitär, Elektro
    - Wie werden Leitungen im Gebäude verzogen?
    - Wie kommen die Medien ins Labor?
    - Werden Medien wie etwa Vakuum oder Druckluft zentral oder dezentral erzeugt?
    - Wo sind die Übergabepunkte ?
    - Wer schließt die Leitungen an das Absperrventil an?
    - Wer sichert Stromkreise ab und legt elektrische Leitungen auf Klemmen


    Lüftung
    - Welche Luftmengen werden benötigt?
    - Wie hoch ist der Raumluftwechsel?
    - Sind Abzüge mit variablen Volumenströmen vorgesehen?
    - Sind die Räume klimatisiert?
    - Wer übernimmt die Laborraumluftregelung?
    - Wie stellt sich die Wärmeentwicklung durch Geräte, Personen etc. dar?
    - Wer schließt Abzüge und abgesaugte Schränke an die Lüftungsanlage an?



    Detailplanung Laboreinrichtung:


    Labortische:
    - Welches Tischplattenmaterial ist erforderlich bzw. ausreichend?
    - Welche Medien in welcher Qualität (Sanitär, Elektro) werden am Tisch benötigt
    - Sollen Ablagen oder Hängeschränke integriert werden?
    - Welche Unterbauschränke werden benötigt?
    - Sollen Spülbecken integriert werden oder sind separate Spülen vorgesehen?


    Stauräume:
    - Welche, Geräte, Verbrauchmaterialen, Hilfsmittel müssen gelagert werden?
    - Wird Stauraum zur Aufbewahrung von Dokumentationen etc. benötigt?
    - Sind abgesaugte Schränke wie Säure-und Laugenschränke, Druckgasflaschenschränke Lösemittelschränke oder Chemikalienschränke erforderlich?
    Laborabzüge:
    - Definition des Abzugstyps aufgrund der Raumhöhe und der auszuführenden Arbeiten
    - Welche Medien werden benötigt?
    - Konstante oder Variable Abluft?
    - Sind aufgrund von aggressiven Chemikalien spezielle Auskleidungen wie Keramik, Polypropylen oder Edelstahl erforderlich?
    - Sind Pendelklappen in der Abzugsseitenwand zur Kabeldurchführung erforderlich?


    Sicherheit
    Die Richtlinien für Laboratorien wurden erstellt vom Hauptverband der gewerblichen
    Berufsgenossenschaften, Fachausschuss Chemie und behandeln Schutzmaßnahme für allgemein bekannte
    Arbeiten in Laboratorien mit den dabei auftretenden Gefahren. Sie befassen sich auch mit dem Bau und der
    Ausrüstung von Laboratorien. Dort finden sich Aussagen zu den Themen:
    Bedien- und Verkehrswege:
    Bedienfläche vor dem Labortisch oder Abzug: 450 mm
    Verkehrsfläche zwischen 2 Bedienflächen: 550 mm


    Türen:
    Müssen nach außen aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein.


    Lüftung:
    Laboratorien müssen mit ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sein.


    Stauräume für Gefahrstoffe:
    Müssen aneine ausreichend dimensionierte und jederzeit wirksame Ablufteinrichtung angeschlossen sein.


    Körperduschen:
    In Laboratorien muss eine mit Wasser (möglichst Trinkwasser) gespeiste Körperdusche am Ausgang installiert werden.


    Augenduschen:
    In Laboratorien muss eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche installiert sein.
  • Wie funktioniert der Gefahrstoffarbeitsplatz?

    Wie funktioniert der Gefahrstoffarbeitsplatz?


    Eine effiziente und sichere Rückhaltung der Schadstoffe im Gefahrstoffarbeitsplatz kann nur durch eine optimale Kombination aus Zu- und Abluft erfolgen.
    Das Rückhaltevermögen des Gefahrstoffarbeitsplatzes ist in hohem Maße von den erreichten Luftgeschwindigkeiten des Zuluftstromes des Gerätes abhängig.
    Die Erhöhung der Zuluftmenge bedingt immer auch gleichzeitig eine Erhöhung der Abluftmenge. Um Schadstoffe optimal zu erfassen und fortzuführen sind hohe Luftgeschwindigkeiten im Bereich der Frontöffnung erforderlich.
    Nur mit diesem Zusammenspiel wird verhindert, dass Schadstoffe an der Rückwand eventuell "abprallen" können und nach vorne aus dem Gefahrstoffarbeitsplatz herausgespült werden.


    Frischluftschleier
    Der gaerner-Gefahrstoffarbeitsplatz kann aufgrund seiner optimalen Abluftführung und mit Einsatz der Frischluftschleier im oberen und unteren Bereich der Frontöffnung diese oben beschriebenen Anforderungen erfüllen:
    - Luftzufuhr der Frischluftschleier über einen leistungsstarken Radialventilator
    - benötigte Zuluft wird aus dem Arbeitsraum angesaugt
    - Weiterleitung der Zuluft in über Eckknoten miteinander verbundene, Aluminium-Rahmenprofile
    - im Rohrrahmen entstehender Überdruck versorgt die beiden 45° nach innen geneigten Frischluftdüsen
    - im Arbeitsbereich vorhandene bzw. entstehende Gefahrstoffe (Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe) werden sicher erfasst und nach hinten an die Prallwand transportiert
    - optimal wirksame Absaugung, effiziente Erfassung der Gefahrstoffe über die Ansaugschlitze und Weiterleitung in das Abluftsystem
    - der Gefahrstoffarbeitsplatz muss generell an eine geeignete, bauseitige Abluftanlage angeschlossen werden.



    Sicherheit bei der Schadstofferfassung
    Der Gefahrstoffarbeitsplatz bietet dem Anwender durch gezieltes Ausblasen von Reinluftschleiern im Frontbereich und Absaugung an der Rückwand - eine höchst effiziente Form der Schadstofferfassung.


    Sicherheit in der Funktion
    - permanente Anzeige der lufttechnischen Funktion durch serienmäßig eingebaute lufttechnische Überwachungseinrichtung
    - Überwachung der vorhandenen Luftmengen im Ab- und Zuluftschacht per Druckmessung
    - integrierte Druckdosen mit einstellbarem Sollwert, eingestellt auf die erforderlichen Soll-(Mindest-) Luftmengen
    - Alarmsignal (akustisch und optisch) bei ca. 10%-tigen Abweichung gegenüber den eingestellten Luftwerten. Der optische Alarm erlischt nur, wenn die eingestellten Sollwerte wieder erreicht werden.
    - optionaler, potentialfreier Alarmkontakt zur Weiterleitung an eine zentrale Leitstelle
    - integrierter Akku zur Funktionssicherung der gesamten Überwachungseinheit auch bei Stromausfall


    Fazit
    Die Gefahrstoffarbeitsplätze von gaerner gewährleisten durch
    a) optimal aufeinander abgestimmte Frischluftschleier im Bereich der Frontöffnung
    b) die optimal gestaltete Abluftführung
    c) die serienmäßige lufttechnische Überwachungseinrichtung ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Anwender


    Lufttechnische Prüfung nach DIN EN 14 175 - Teil 3
    was bedeutet das?


    Die DIN EN 14 175 - Abzüge besteht aus den folgenden Teilen:
    - Teil 1: Begriffe
    - Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen
    - Teil 3: Baumusterprüfverfahren
    - Teil 4: Vor-Ort-Prüfverfahren
    - Teil 5: Empfehlungen für Installation und Wartung (in Vorbereitung)
    - Teil 6: Volumenstromgeregelte Abzüge (in Vorbereitung)



    Ziel:
    Ziel des Teil 3 der Europäischen Norm EN 14175 ist die Festlegung von Baumusterprüfverfahren zur Bewertung der Sicherheit und des Leistungsvermögens der Luftströmung von Abzügen.


    Gemäß Gefahrstoffverordnung und Arbeitsstättenverordnung müssen freiwerdende gefährliche Dämpfe, Gase oder Schwebstoffe an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig erfasst werden, bevor sie gesundheits- oder umweltschädigend wirken können. Der asecos-Gefahrstoffarbeitsplatz stellt mit hoher Wirksamkeit sicher, dass keine Dämpfe, Gase oder Schwebstoffe beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen (zum Beispiel beim Umfüllen, Kleben, Reinigen, Präparieren, Wiegen etc.) die Atemluft belasten.
    Nachgewiesen wurde dies durch Prüfungen nach der seit 2003 gültigen DIN EN 14175 Teil 3 Baumusterprüfverfahren für Abzüge, Abs 5.4 (Robustheit des Rückhaltevermögens).
    Zusätzlich wird bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichergestellt, dass sich im Inneren keine explosionsfähigen Gas-Luftgemische bilden (Nachgewiesen durch eine weitere Prüfung nach DIN12924 Teil 1, Anreicherung von Schadgasen im Innenraum).


    Anmerkung:
    Die niedrigsten bekannten Explosionsgrenzen liegen bei ca. 7000 ppm (untere Explosionsgrenze (UEG) von Wasserstoff). Die Prüfung nach DIN 12924 Teil 1 hinsichtlich der max. Schadstoffkonzentration im Innenraum definiert eine max. zulässige Konzentration von 2000 ppm Schadstoff (dies bedeutet einen Sicherheitsfaktor von mindestens 3,5). Die asecos Gefahrstoffarbeitsplätze haben in dieser Prüfung nachweislich eine max. Schadstoffkonzentration nicht über 320 ppm erreicht. Für den Anwender wird eine über 20-fach höhere Sicherheit und somit weit über die Anforderungen der DIN 12 924 Teil 1 hinaus erreicht.


    Fazit:
    Bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Gefahrstoffarbeitsplatzes kann es durch die weit unter den nach DIN 12924 Teil 1 zulässigen Werten liegenden Schadstoffkonzentrationen nicht zur Bildung von explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen kommen!


    Durchgeführt wurden alle Prüfungen von anerkannten und zertifizierten Prüfinstituten.


    Prüfaufbau:
    Zur Prüfung der Robustheit des Rückhaltevermögens werden direkt vor dem Gefahrstoffarbeitsplatz auf einer Messebene parallel zur Frontöffnung neun Probennehmer auf einem Gitter angeordnet. Zusätzlich wird vor dem Gefahrstoffarbeitsplatz eine flache rechteckige Platte mit einer Höhe 1900 mm und einer Breite von 400 mm (beweglich parallel zur Frontöffnung) aufgebaut. Die Platte wird während der Prüfung der Robustheit des Rückhaltevermögens mit einer Geschwindigkeit von 1m/s quer zur Vorderseite über die gesamte Breite des Gefahrstoffarbeitsplatzes hin und her bewegt.Als Prüfgas wird ein Gemisch von Schwefelhexafluorid (SF6) mit Stickstoff (N2) mit einem Volumenanteil von 10 % SF6 verwendet.


    Prüfdurchführung:
    Die senkrechte und im rechten Winkel stehende Platte wird mit einer Geschwindigkeit von 1m/s quer zur Vorderseite vor- und rückwärts bewegt. Der Bewegungsweg der Platte reicht auf jeder Seite min. 600 mm über die Gesamtbreite hinaus. Die Zeit zwischen jeder Querung beträgt 30 s. Die Prüfgaskonzentration wird gemessen und aufgezeichnet. Nach 60 s wird die Bewegung der Platte gestartet und sechs vollständige Querungen werden durchgeführt. Das Messsignal des Gasanalysators zeichnet noch weitere 30 s auf. Der Prüfgasauslass wird abgestellt und die Daten werden ausgewertet.


    Im Prüfbericht werden die ausgewerteten Messungen zusammengetragen und aufgelistet.
    Die erreichten Ergebnisse bei den durchgeführten Prüfungen zeichnen die herausragenden Leistungsfähigkeiten der gaerner-Gefahrstoffarbeitsplätze aus.
    Absaugung von Gefahrstoffen
    Rechtliche Grundlagen
    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes mussten auch bisher schon Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Mit der Betriebssicherheitsverordnung und insbesondere mit der am 01.01.2005 in Kraft getretenen Novelle der Gefahrstoffverordnung hat die Gefährdungsbeurteilung nochmals an Bedeutung gewonnen.


    Die neue Gefahrstoffverordnung ist insbesondere eine Umsetzung der Europäischen Richtlinie
    RL 98/24/EG "Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch chemische Stoffe". Die bisherigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) können als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnung herangezogen werden, dürfen aber nicht im Widerspruch zur neuen Verordnung stehen.
    Wichtig ist, dass für die Wirtschaft durch die Novelle der Gefahrstoffverordnung kei-ne zusätzlichen Kosten entstehen, da praktisch keine neuen materiellen Regelungen eingeführt werden. Allerdings wurden einige Begriffe neu aufgenommen, z.B.
    - Arbeitsplatzgrenzwert
    - Gefährdungsbeurteilung und
    - Schutzstufenkonzept andere gestrichen, z.B.
    - Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert)
    - Technische Richtkonzentration (TRK-Wert)


    Grundsätzlich können alle Stoffe unter bestimmten Arbeitsbedingungen zu Gefahrstoffen werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Tätigkeit feststellen muss, ob es sich bei den eingesetzten Stoffen um Gefahrstoffe handelt oder ob es, im Rahmen der Tätigkeit, zur Entstehung oder Freisetzung von Gefahrstoffen kommt. Die Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung führen letztendlich zu den folgenden 4 Schutzstufen.


    Schutzstufe 1:
    Tätigkeiten mit geringer Gefährdung



    Schutzstufe 2:
    Tätigkeiten mit mittlerer Gefährdung



    Schutzstufe 3:
    Tätigkeiten mit hoher Gefährdung



    Schutzstufe 4:
    Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung
    (Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden, fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1+2)Wichtige Änderungen in der neuen Gefahrstoffverordnung (Auszug)
    ALTNeu
    Gefahrstoff:
    Definiert über Gefährlichkeitsmerkmaleumfassender definiert
    reproduktionstoxische Stoffe:
    Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigend und fruchtschädigendnur "fruchtbarkeitsgefährdend"
    MAK-, BAT-Wert:Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
    Im Allgemeinen wird die Gesundheit derAkute oder chronische schädliche
    Arbeitnehmer nicht beeinträchtigtAuswirkungen auf die Gesundheit sind im Allgemeinen nicht zu erwarten
    TRK-Wert:
    Definiert nach Stand der Technikentfällt
    Betriebsanweisung, Unterweisung, Gefahrstoffverzeichnisbei geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) nicht erforderlich (§ 9 Abs. 8 und 9)
    Stärkere Verantwortung des Arbeitgebers
    -Gefährdungsbeurteilung Selbsteinstufung (§ 7)
    Übernahme einer mitgelieferten
    Gefährdungsbeurteilung (§ 7 Abs. 7)
    Stoffe ohne Grenzwert:
    Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
    durch geeignete Beurteilungsmethoden
    nachweisen bzw. messen
    Umgang mit k-Stoffen und m-Stoffen
    der Kategorie 1 und 2 anzeigen
    k-Stoffe = Stoffe mit krebserzeugender oder mit Verdacht
    auf krebserzeugender Wirkung
    m-Stoffe = erbgutverändernde Stoffe
    Keine Anzeige, aber auf Verlangen der
    Behörde das Ergebnis der Gefährdungs-
    beurteilung und der Substitutionsprüfung
    bei CMR - Stoffen mitteilen (§ 19)
    CMR-Stoffe = krebserzeugende, erbgutverändernde oder
    fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe
    Schutzstufenkonzept der GefStoffVDie in den einzelnen Schutzstufen erforderlichen Schutzmaßnahmen bauen aufeinander auf. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere Dauer und Ausmaß von möglichen Gefahrstoffexpositionen minimiert werden. Ein zentrales Thema zur Minimierung möglicher Gefahrstoffexpositionen ist die sicherheitstechnische Gestaltung des Arbeitsplatzes nach dem Stand der Technik, die entsprechende lüftungstechnische Maßnahmen einschließt. Durch eine wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes oder eine effektive Absaugung der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle kann sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) eingehalten wird. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
    In Verbindung mit den verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) ist der Arbeitsplatzgrenzwert eine wesentliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen. Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen (TOP) nach Schutzstufe 2 ausreichend sein werden. Gleichzeitig kann durch eine effektive Lüftung oder Absaugung auch das Auftreten von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre (GEA) verhindert werden. Dadurch ist keine Zoneneinteilung nach BetrSichV/ Ex-RL erforderlich, auf die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes kann verzichtet werden.


    Physikalische Grundlagen der Absaugung
    Entscheidend für die Wirksamkeit von lüftungstechnischen Anlagen ist die effiziente Gestaltung der Zu- und Abluft in Arbeitsräumen einerseits oder die Realisierung von wirksamen Absauggeschwindigkeiten an Absaugeinrichtungen andererseits. Dazu muss man wissen, dass die Sauggeschwindigkeiten an einer Saugvorrichtung dramatisch absinken. Schon bei einem Abstand, der der Saugöffnung entspricht, verringert sich die Sauggeschwindigkeit um 95%.
    Die Verwendung von Flachhauben / Absaugplatten an Quellenabsaugungen führt zu einer Verbesserung des Wirkungsgrades der Absaugung.


    An Gefahrstoffarbeitsplätzen gelten grundsätzlich die gleichen Prinzipien.
    Entscheidend ist die wirksame Absauggeschwindigkeit am Arbeitsplatz und die Gestaltung der Zuluft, die entweder aus dem Deckenbereich oder direkt aus dem Gefahrstoffarbeitsplatz selbst die Absaugung wirkungsvoll unterstützt.Notwendige Erfassungsgeschwindigkeiten
    Gase und Dämpfe
    ohne Eigenbewegung (Tauchbecken, Fässer)0,3 - 0,5 m / s
    Gase und Dämpfe
    mit Eigenbewegung (heiße Quellen)0,5 - 1 m / s
    Gase und Dämpfe
    mit entgegengesetzter Eigenbewegung1 - 3,5 m / s
    Metallstaub
    Holzstaub
    Holzspäne
    feuchter Zementstaub
    3 - 10 m / s
    5 - 15 m / s
    15 - 25 m / s
    20 - 40 m / s
    Weitere Informationen zur lüftungstechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Absaugung von Gefahrstoffen findet man, u.a. in:


    GefStoffV §§ 7 - 12 "Allgemeine und ergänzende Schutzmaßnahmen" u. a. mit
    TRGS 402 - "Ermitteln und Beurteilen der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft" und
    TRGS 420 - "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" / ArbStättV § 3 und Anhang 3.6 "Lüftung" / BGV A 1 "Grundsätze der Prävention", §§ 2 und 3 / BGR 104
    "Explosionsschutz-Regeln" / BGR 120 "Richtlinie für Laboratorien" / BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" / BGI 524 "Polyurethan - Herstellung und Verarbeitung/ Isocyanate" / BGI 613 "Styrol und styrolhaltige Zubereitungen"/ BGI 740 "Lackierräume und -einrichtungen" / BGI 754 "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in der pharmazeutischen Industrie" / BGI 798 "Gefährdungsbeurteilung im Labor"
  • Informationen zum Sortiment: Labor

    Informationen zum Sortiment: Labor


    Unsere Labormöbel und Laborabzüge sind für den Einsatz in allen Laborbereichen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Krankenhäuser etc. konzipiert. Sie sind geeignet für nasschemische Labore, Mikrobiologie. Biotechnologie, Analytik, Präparative Arbeiten. Diese hochwertigen Labormöbel erfüllen die einschlägigen Normen, Bestimmungen und Anforderungen.


    Aus den angebotenen Komponenten können Sie sich im Baukastensystem Ihr maßgeschneidertes Labor konzipieren. Für individuelle Projektiererungen stehen Ihnen unsere Verkaufsberater gerne zur Verfügung. Bitte fragen Sie an. Wir beraten Sie gerne!


    Unser Sortiment umfasst ein komplettes Angebot das für ein effektives und vorschriftenkonformes Arbeiten im Labor benötigt wird.
    Falls Sie ein bestimmtes Laborprodukt nicht in unserem Sortiment finden sollten, fragen Sie uns bitte. Unser Motto:


    "gaerner - Garantiert gut beraten."

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