Arbeitsbühnen

Unverzichtbar in Lager und Werkstatt: Mit Arbeitsbühnen gelangen Sie sicher an höher gelegene Stellen – und können dort Ihre Arbeit verrichten. Von faltbaren Modellen über Personenlifte bis zu Arbeitsbühnen, die an Staplern befestigt werden können – entdecken Sie die Auswahl im Webshop von kaiserkraft!

In der Kategorie Arbeitsbühnen bieten wir Ihnen Produkte der folgenden Marken: eurokraft pro, MUNK, Pramac.

Arbeitsbühnen: Wo kommen sie zum Einsatz?



Komfortabel, flexibel und standfest: Mit Arbeitsbühnen für Stapler oder Kräne verrichten Sie Arbeiten in Höhen sicher. Ob im Lager oder auf dem Betriebsgelände, Personenlifte kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz. Anders als etwa Hubtische sind Arbeitsbühnen nicht für das Bewegen von Materialien gedacht. Stattdessen befördern sie Personen inklusive Werkzeug zu schwer erreichbaren Bereichen. Die meisten Arbeitsbühnen lassen sich flexibel mit wendigen Staplern oder Kränen kombinieren. So kommen sie bei vielen betrieblichen Aufgaben zum Einsatz. Dazu gehören:



  • Montage, Reparatur oder Instandhaltung

  • Sichtkontrollen und Inspektionen von Aufbauten, Hochregalen und Co.

  • Säuberungsarbeiten von hohen Fenstern oder Fassadenelementen

  • Pflegearbeiten für Baumbestand oder Außenanlagen


Welche Richtlinien gibt es für die Nutzung von Arbeitsbühnen ?



Sowohl für die Zulassung als auch für die Benutzung von Arbeitsbühnen gibt es sicherheitsrelevante Vorschriften. Unternehmen sind daher dazu verpflichtet, die Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. Grundsätzlich wichtig sind folgende Regelungen:



  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Arbeitskörbe

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 Ziffer 4.1.1 – Sicherheitsvorschriften zum Betrieb von Arbeitsbühnen mit Gabelstaplern oder Flurförderzeugen

  • Merkblatt „Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast'' (früher BGI/GUV-I 5183)


Zur Zulassung der Arbeitsbühnen selbst konsultieren Sie die BG-Vorschrift „Flurförderzeuge'' (BGV D 27), nach der auch der TÜV zertifiziert. Wie bei vielen anderen Produkten gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften. Deshalb müssen Sie beim Einsatz von Arbeitsbühnen etwa in der Schweiz oder in Österreich andere Vorgaben erfüllen. Arbeitsbühnen und Personenlifte, bei denen dieser Unterschied besonders wichtig ist, sind in unserem Shop mit „Ausführung deutsch'' gekennzeichnet.



Welche Höhe darf mit Arbeitsbühnen nicht überschritten werden?



Die meisten Arbeitsbühnen sind für den Einsatz mit einem Deichselstapler optimiert. Die maximale Arbeitshöhe der Bühne ergibt sich aus der Summe von Bühne und Nutzer/Beladung mit der entsprechenden maximalen Arbeitshöhe des Staplers.



Wer ist zur Prüfung von Arbeitsbühnen berechtigt?



Für Arbeitsbühnen ist eine jährliche Sicherheitsprüfung nach DGUV Grundsatz 308–002 „Prüfung von Hebebühnen'' sowie nach § 3 der BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung'' durchzuführen. Diese muss durch „befähigte Personen'' im Betrieb erfolgen. Dazu liefert auch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) mehr Auskunft.



Eine Person ist zur Prüfung befähigt, wenn sie eine mehrjährige Berufserfahrung in der Nutzung von Arbeitsbühnen mitbringt. Zudem muss sie den aktuellen Stand der Technik kennen und mit den Regelwerken vertraut sein. Diesen Status können Ihre Mitarbeiter erlangen, sobald sie entsprechende Lehrgänge abgeschlossen haben und ein Zertifikat als befähigte Person vorweisen können.



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Sie wünschen sich eine Beratung bei der Auswahl von Arbeitsbühnen und Personenliften? Oder haben Sie Fragen zu anderen Hub- und Hebegeräten in unserem Sortiment? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unser freundliches Serviceteam ist gerne persönlich für Sie da!




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